Hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst von der neuen Covid-Maßnahmenverordnung:

  • ACHTUNG: Zutritt zur gesamten Anlage & Gastronomie nur mit gültigem 2G Nachweis! (*Geimpft oder **Genesen m. Gültigkeit)
  • Gültiger Nachweis ist entsprechend dem Sekretariat vorzulegen
  • Das Bespielen des Platzes & Driving Range vor den Öffnungszeiten ist nur mit gültiger 2G Bestätigung erlaubt! (geimpft oder genesen)
  • FFP2 – Maskenpflicht in allen Innenräumen sowie beim Betreten der Gastronomie (ausgenommen am Tisch)
*GEIMPFT 💉 **GENESEN 👍
nach Zweitimpfung 270 Tage gültig Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion
***Erstimpfung und zusätzlicher PCR-Test Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde

Kinder und Jugendliche:

  • Für Kinder bis 5 Jahren gibt es keine Zutrittsregeln.
  • Für Kinder von 6-12 (+ 3 Monate) Jahren wird der „Ninja-Pass“ als Eintrittsnachweis anerkannt. Ein vollständig geklebter Pass gilt auch am Wochenende.
  • Für Kinder von 12-15 Jahren gilt die 2,5G-Regel (geimpft, genesen, PCR-getestet). Damit gilt der „Ninja-Pass“ zwar unter der Woche, aber nicht über das ganze Wochenende. Für diese Altersgruppe gelten PCR-Tests 48 Stunden.

Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis für Sportstätten.

***Übergangsfrist bis 6.12.2021: Zutritt auch mit Erstimpfung und zusätzlichen PCR-Test möglich

Hier finden Sie alle Informationen zu den COVID-Maßnahmen!

Bitte haben Sie Verständnis, dass folgende REGELUNGEN aktuell gültig sind: